Bundesgesetz über den Datenschutz der Schweiz

Erfüllen Sie die DSG Anforderungen und erreichen Sie Compliance

  • Erreichen Sie einen DSG-konformen Online-Auftritt für Ihre Website oder App
  • Minimieren Sie Datenschutzrisiken und damit verbundene Bußgelder und Strafen
  • Dokumentieren Sie die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten nach Best Practices
  • Profitieren Sie mit uns von datenschutzkonformen und autonomen Lösungen durch die Implementierung einer CMP, mit den höchstmöglichen Opt-In-Raten
  • Verwandeln Sie Compliance in echte Wettbewerbsvorteile und begeistern Sie Ihre Kunden

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Schweizerische Datenschutzgesetz

Das neue schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz, bekannt als DSG, trat am 1. September 2023 in Kraft und aktualisiert das Datenschutzgesetz von 1992.

Was ist das schweizerische Bundesgesetz DSG?

Das revidierte Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) aktualisiert das Datenschutzgesetz von 1992, stärkt die Rechte der Bürger bezüglich des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten und führt neue Pflichten für Organisationen ein. Es gewährleistet die Kompatibilität mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen Gesetzen, um den Datenfluss mit der EU zu sichern und die Wirtschaftschancen für Schweizer Unternehmen zu erhalten.

Für wen gilt das DSG?

Ihr Unternehmen ist zur Einhaltung des schweizerischen Bundesgesetzes verpflichtet, wenn es einer der folgenden Kriterien erfüllt:

Unternehmen mit Sitz in der Schweiz

Jedes Unternehmen, das in der Schweiz ansässig ist und personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Vorgaben des DSG einhalten.

Internationale Unternehmen

Firmen, die ihren Sitz nicht in der Schweiz haben, aber personenbezogene Daten von Personen in der Schweiz verarbeiten, müssen ebenfalls das DSG einhalten.

Unternehmensgröße

Das Gesetz gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens, also sowohl für kleine als auch für große Organisationen.

DSG-Compliance Checkliste für Websites:

 

Check gelb
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Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzbestimmungen in einer klaren und leicht verständlichen Datenschutzerklärung formuliert sind, um die Verbraucher angemessen zu informieren.

Bevor Sie sensible Daten erheben oder Hochrisiko-Profiling betreiben, holen Sie die aktive Zustimmung der betroffenen Personen ein.

Automatisieren Sie Ihr Einwilligungsmanagement durch eine Consent Management Platform (CMP), um langfristig DSG-compliant zu sein.

Erreichen Sie DSG-Compliance mit DWC

Erfüllen Sie die Einwilligungsanforderung des schweizerischen Bundesgesetzes

Anders als die DSGVO erlaubt das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) das Sammeln personenbezogener Daten ohne aktive Zustimmung (Opt-in). Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen eine aktive Zustimmung erforderlich ist:

  • Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten
  • Durchführung von Hochrisiko-Profiling gemäß den Kriterien des DSG
  • Übermittlung von Daten in Drittländer ohne angemessenen Datenschutz, wie z.B. die USA

Unabhängig davon, ob eine der oben genannten Bedingungen zutrifft, ist es notwendig, die Verbraucher über die Datenerhebung zu informieren. Dies geschieht durch eine Datenschutzrichtlinie auf Ihrer Website.

Erstellen Sie eine Datenschutzrichtlinie

Implementieren Sie eine Consent Management Platform (CMP)

Mit einer Consent Management Platform (CMP) können Sie Ihre Verbraucher datenschutzkonform über die Datenerfassung informieren. Zusätzlich lassen sich Datenschutzerklärungen einfach und gesetzesübergreifend erstellen, was die Compliance mit verschiedenen Datenschutzgesetzen wie dem DSG und der DSGVO sicherstellt. Zusätzlich erleichtert eine CMP die aktive Einholung der Einwilligung (Opt-in) und dokumentiert die Datenerhebung, -speicherung und -verwaltung.

Ein Ausschnitt der Vorteile einer CMP:

  • Automatisierte Prozesse für Datenerfassung, -speicherung und -verwaltung.
  • Einfache und schnelle Erstellung von Datenschutzerklärungen.
  • Anpassung des Online-Auftritts an die Datenschutzgesetze verschiedener Länder durch Geolokalisierung.
  • Vereinfachte Dokumentation und Nachweisführung gegenüber Behörden.
Implementieren Sie eine Consent Management Platform (CMP)

Erstellen Sie ein Bearbeitungsverzeichnis

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Dieses Verzeichnis dient dazu, die Art, den Zweck und die Modalitäten der Datenverarbeitung umfassend zu dokumentieren. Artikel 12 des Datenschutzgesetzes (DSG) legt die Mindestanforderungen für den Inhalt des Verzeichnisses fest und gibt dabei klare Vorgaben sowohl für den Verantwortlichen als auch für den Auftragsverarbeiter, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Bearbeitungsverzeichnis

Erfüllen Sie alle DSG-Anforderungen mit einer Consent Management Platform (CMP)

Welche Verbraucherrechte gelten gemäß LGPD?

Recht auf Auskunft

Recht auf Information

Verbraucher haben das Recht, darüber informiert zu werden, welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden. Unternehmen oder Verantwortliche müssen auf Anfrage Informationen über den Zweck, die Empfänger und die Dauer der Datenverarbeitung bereitstellen.

Recht auf Zugang

Recht auf Zugang

Verbraucher können Zugang zu ihren personenbezogenen Daten fordern, die ein Unternehmen speichert. Dies ermöglicht es ihnen, die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten zu überprüfen.

Recht auf Löschung-1

Recht auf Korrektur & Löschung

Verbraucher haben das Recht, ungenaue oder veraltete personenbezogene Daten korrigieren zu lassen. Sie können zudem verlangen, dass ein Unternehmen ihre Daten löscht, sofern keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Recht auf opt out

Recht auf Widerspruch

Das Widerspruchsrecht nach dem DSG ermöglicht betroffenen Personen, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit zu widersprechen.

Wir implementieren Ihnen die Usercentrics CMP

Usercentrics ist der weltweit führende Anbieter für Consent Management Platforms (CMP) und bietet Unternehmen die optimale Lösung, um gesetzeskonform mit Nutzerdaten umzugehen. Als stolzer Partner von Usercentrics haben wir bereits zahlreiche CMPs für Unternehmen auf der ganzen Welt implementiert, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Die CMP lässt sich nahtlos in jeden Technologie-Stack integrieren und bietet somit eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen. Unsere Expertise im Bereich Consent und Data Management ermöglicht nicht nur die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, sondern auch das optimale Zusammenspiel mit ergänzenden Technologien, wie z. B. Server-Side-Tagging. Dies gewährleistet eine umfassende und effiziente Datenerfassung für eine vollständige Datenbasis, die gezielt für Marketingzwecke genutzt werden kann.

Consent Management Platform DSG

Ihre Vorteile der Usercentrics Consent Management Platform (CMP)

Zentrale Einwilligungsverwaltung

Die Verwendung einer CMP ermöglicht es, alle Datenschutzanforderungen übersichtlich an einem Ort zu verwalten. Dies hilft, den Überblick zu bewahren und sicherzustellen, dass alle Prozesse den Vorgaben entsprechen.

Weltweiter Datenschutz

Die CMP von Usercentrics ermöglicht es Ihnen, Datenschutzanforderungen in mehreren Bundesstaaten oder Ländern effizient zu erfüllen. Mit dieser Plattform können Sie weltweit die Einhaltung verschiedener Datenschutzgesetze sicherstellen, indem Sie die spezifischen Anforderungen für Verbraucher in den jeweiligen Regionen adressieren.

Nahtlose Integration

Die CMP von Usercentrics zeichnet sich durch ihre problemlose Integration in gängige Content-Management-Systeme (CMS) und Website-Builder-Plattformen aus. Darüber hinaus lässt sich die Plattform umfassend an Ihre spezifischen Anforderungen anpassen, um eine optimale Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.

Profitieren Sie von unserer Expertise im Consent & Data Management

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